Kran Ausbildung

Kranführer Ausbildung nach DGUV 309-003

Unsere Kranführer Ausbildung vermittelt alle Kenntnisse, die für den sicheren und rechtssicheren Umgang mit Krananlagen erforderlich sind.

Ob Industriekran, Hallenkran oder Turmdrehkran – wer einen Kran führt, trägt Verantwortung für Menschen, Material und Betriebssicherheit.

Gerne auch telefonisch: +49 162 7672537

So läuft die Kranführer Ausbildung ab

Von der Planung bis zum Zertifikat die Schulung ist klar strukturiert, effizient und praxisnah.

Theoretischer Teil

Verständnis für Verantwortung, Vorschriften und sichere Abläufe im Betrieb.

Praktischer Teil

Sicheres, kontrolliertes und effizientes Arbeiten mit Kränen.

Prüfung und Abschluss

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Kranführerausweis und das Zertifikat nach DGUV 309-003.

Schulungsinhalte im Überblick

In unserer Kranführer Ausbildung vermitteln wir nicht nur Theorie, sondern vor allem praktisches Können. Die Teilnehmenden lernen Schritt für Schritt, wie sie Krane sicher und verantwortungsvoll bedienen – selbstverständlich nach den aktuellen Vorgaben der DGUV 309-003.

Gerne auch telefonisch: +49 162 7672537

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Unsere Referenzen

Unsere Leistungen

Flurförderzeug-Ausbildung
Teleskopstapler-Ausbildung
Hubarbeitsbühnen- Ausbildung
Kranführer-Ausbildung
Erdbaumaschinen-Ausbildung
Ladungssicherung-Ausbildung
PSAgA-
Schulung
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Externe Fachkraft f. Arbeitssicherheit
Regalprüfung

Gerne auch telefonisch: +49 162 7672537

Häufig gestellte Fragen

1Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Grundausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Tage und umfasst Theorie, Praxis und Prüfung. Auffrischungen oder Wiederholungen sind meist an einem Tag möglich.

2Kann die Schulung direkt in unserem Betrieb stattfinden?

Ja, wir führen die Ausbildung auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort durch. So lernen die Teilnehmenden in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung.

3Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmende erfüllen?

Die Teilnehmenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein, körperlich und geistig geeignet und der deutschen Sprache ausreichend mächtig, um Theorie und Prüfung zu verstehen.

4Ist die Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Laut DGUV Vorschrift 1 und DGUV 309-003 dürfen Krane nur von geschulten und beauftragten Personen geführt werden. Die Ausbildung erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen vollständig.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen zu unseren Schulungen oder möchten Sie mehr über die Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfahren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Gerne auch telefonisch: +49 162 7672537